Wer trägt die Kosten?

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten der Behandlung werden, sofern eine psychiatrische Diagnose vorliegt und ein Behandlungserfolg erwartet werden kann, durch die Gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Ob diese Voraussetzungen bestehen, wird während der ersten Termine im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde und der probatorischen Sitzungen abgeklärt.

 

Private Krankenversicherung, Beamtenbeihilfe
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und wird derzeit mit 100,55 Euro pro Therapieeinheit (50 min) in Rechnung gestellt. Abhängig vom Vertrag erstatten private Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie ganz oder teilweise. Die Beihilfe erstattet im Regelfall anteilig Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Klären Sie bitte vorab mit der Krankenversicherung, bei der Ihr Kind versichert ist, wieviele Therapiestunden und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden, und lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken.

 

Selbstzahler
Die Behandlung kann auch selbst bezahlt werden. Das Honorar richtet sich nach der GOP und wird mit 100,55 Euro pro Therapieeinheit (50 min) in Rechnung gestellt. Die Kosten können im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.